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1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von MoYo Engineering, Inhaber Tamás Szabó (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Engineering, Entwicklung, Konstruktion, CAD, Prototypenbau, Sondermaschinenbau, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme, Beratung sowie Software-, Steuerungs- und Firmwareleistungen.

1.3 Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, diesen AGB entgegenstehen, gehen diese gesetzlichen Bestimmungen vor.

1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
a) mündliche Zusage,
b) schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
c) Annahme eines Angebots per E-Mail,
d) Unterfertigung eines Angebots oder
e) Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

2.3 Angaben in Angeboten, Skizzen, Konzepten, Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen sind maßgeblich für den vereinbarten Leistungsumfang, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Leistungsumfang / Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem vereinbarten Scope, allfälligen Milestones sowie den vereinbarten Deliverables.

3.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Spezifikationen, Freigaben, Beistellungen und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

3.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Leistungsfristen verlängern sich in angemessenem Umfang; daraus entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte bzw. Subunternehmer heranzuziehen.

4. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

4.1 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungswünsche als Change Request zu behandeln. Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Umsetzbarkeit, Materialeinsatz und technische Risiken sind vor Umsetzung gesondert zu vereinbaren.

4.3 Bis zur Einigung über den Change Request ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die gewünschte Änderung umzusetzen.

5. Preise, Spesen und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

5.2 Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung nach Aufwand, pauschal, nach Stunden- oder Tagessätzen, nach Milestones oder in sonstiger vereinbarter Form.

5.3 Anzahlungen, Teilrechnungen, Materialkosten, Fremdleistungen, Versandkosten, Reisekosten, Nächtigungskosten, Kilometergeld sowie sonstige Spesen werden nach Vereinbarung bzw. laut Angebot gesondert verrechnet.

5.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern ist der Auftragnehmer außerdem berechtigt, notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten sowie die gesetzlich vorgesehene Pauschale für Betreibungskosten zu verrechnen.

5.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannten Forderungen berechtigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur, soweit gesetzlich zulässig.

6. Termine und Leistungserbringung

6.1 Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere wegen höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Zulieferern, behördlicher Maßnahmen, Ausfällen von Drittleistungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

6.3 Teilleistungen und Teilabrechnungen sind zulässig, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

7. Gewährleistung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB oder im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist und soweit eine abweichende Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

7.2 Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen, Arbeitsergebnisse, Prototypen, Bauteile und sonstige Deliverables nach Übergabe im zumutbaren Umfang zu prüfen und erkennbare Mängel möglichst unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7.3 Prototypen, Entwicklungsstände, Versuchsmuster und Vorserienlösungen stellen regelmäßig keine Serienprodukte dar. Ihre Eigenschaften, Funktionen, Belastbarkeit, Lebensdauer und Einsatzfähigkeit bestimmen sich ausschließlich nach der ausdrücklich vereinbarten Spezifikation. Eine Eignung für einen darüber hinausgehenden Dauer-, Serien- oder Produktionseinsatz ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7.4 Für Mängel, die auf unrichtigen Vorgaben, unzureichenden Spezifikationen, ungeeigneten Beistellungen oder Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter beruhen, besteht keine Gewährleistung.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.

8.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

8.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen betroffenen Auftrags begrenzt.

8.4 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie reine Vermögensschäden — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

8.5 Für Schäden, die auf ungeeigneten oder mangelhaften Vorgaben, Beistellungen, Materialien, Komponenten, Daten oder Anweisungen des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn daran kein grobes Verschulden trifft.

8.6 Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig sind.

9. Schutzrechte / Nutzungsrechte

9.1 Sämtliche Rechte an Angeboten, Konzepten, Entwürfen, Zeichnungen, CAD-Daten, Berechnungen, Software, Firmware, Dokumentationen, Modellen, Prototypen, Verfahren, Know-how, Methoden, Bibliotheken, Modulen, Standardbausteinen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2 Der Umfang der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

9.3 Soweit keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung besteht, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den konkret für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, beschränkt auf den vertraglich vorausgesetzten Zweck.

9.4 Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

9.5 Open-Source-Software, Drittsoftware, Zukaufteile, Fremdmodule und sonstige Drittkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Lieferbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber oder Lieferanten.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

10.2 Als vertraulich gelten insbesondere technische Unterlagen, Spezifikationen, Zeichnungen, Modelle, Softwarestände, Kalkulationen, geschäftliche Informationen, Projektinhalte sowie nicht offenkundiges Know-how.

10.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

10.4 Soweit die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abschließen, geht diese im Umfang ihres Anwendungsbereichs diesen AGB vor.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Waren, Bauteile, Prototypen, Komponenten und sonstige körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln und bis zur vollständigen Bezahlung nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu veräußern, zu verpfänden oder sonst mit Rechten Dritter zu belasten.

12. Beistellungen / Material des Auftraggebers

12.1 Vom Auftraggeber beigestellte Teile, Materialien, Komponenten, Daten, Unterlagen oder sonstige Behelfe werden vom Auftragnehmer mit angemessener Sorgfalt behandelt.

12.2 Der Auftraggeber trägt das Risiko dafür, dass Beistellungen richtig, vollständig, geeignet, funktionsfähig und frei von Mängeln oder Rechten Dritter sind.

12.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Mängel, Mehrkosten oder Schäden, die auf ungeeigneten, fehlerhaften, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Beistellungen beruhen, sofern ihn daran kein grobes Verschulden trifft.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

13.3 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird — soweit gesetzlich zulässig — das sachlich zuständige Gericht in Mistelbach als Gerichtsstand vereinbart.

13.4 Gegenüber Verbrauchern gilt die Gerichtsstandsregelung nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 01.01.2026

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen​
 

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